Richt­li­ni­en

Zur För­de­rung jun­ger auf­stre­ben­der Künstler*innen in Ber­lin, ver­gibt der Ver­ein Artists Insi­de e.V. Sti­pen­di­en an zehn viel­ver­spre­chen­de Ber­li­ner Talente.

Das För­der­pro­gramm Artists Insi­de Fel­low­ship wird über die Web­sei­te des Ver­eins Artists Insi­de e.V. sowie des­sen Social Media Pro­fil bekannt gemacht.

Aktu­ell sind die Anträ­ge ab dem 01.05.2024 bis 15.05.2024 aus­schließ­lich über die Web­sei­te von Artists Insi­de e.V. ein­zu­rei­chen und müs­sen zwin­gend einen Lebens­lauf, ein State­ment mit einer genau­en Beschrei­bung der künst­le­ri­schen Pra­xis sowie Bil­der von vier aus­ge­wähl­ten Wer­ken sowie optio­nal einen Web­site- und/​oder einen Insta­gram-Link, wenn vor­han­den, enthalten.

Es ist zwin­gend erfor­der­lich, dass eine Bewer­bung aus­schließ­lich mit Wer­ken und State­ments erfolgt, deren Allein-Urhe­ber die Künstler*innen sind und über deren Nut­zungs­rech­te die Künstler*innen auch ver­fü­gen. Jeder Betrugs­ver­such führt zum sofor­ti­gen und dau­er­haf­ten Aus­schluss von die­sem oder zukünf­ti­gen Artists Insi­de Fel­low­ship Stipendienprogrammen. 

Die Teil­nah­me an dem För­der­pro­gramm ist frei­wil­lig. Eine Bewer­bung für das Pro­gramm soll­te jedoch nur erfol­gen, wenn sicher­ge­stellt ist, dass eine Teil­nah­me am Men­to­ring­pro­gramm und an der Grup­pen­aus­stel­lung zeit­lich und räum­lich mög­lich ist.

Es gel­ten im Detail die nach­ste­hen­den Richtlinien*

RICHT­LI­NI­EN

1. Artists Insi­de Fellowship

Artists Insi­de Fel­low­ship ist ein unab­hän­gi­ges För­der­pro­gramm zur ideel­len wie finan­zi­el­len Unter­stüt­zung zeit­ge­nös­si­scher Kunst aus Ber­lin. Artists Insi­de Fel­low­ship ist zugäng­lich für alle Ber­li­ner Künstler*innen bis zum 35. Lebens­jahr. Der Preis wird unab­hän­gig von eth­ni­scher Her­kunft, Geschlecht, Behin­de­rung, Reli­gi­on oder Welt­an­schau­ung oder sexu­el­ler Iden­ti­tät ver­lie­hen. Ent­spre­chend sei­nem Selbst­ver­ständ­nis ver­folgt der Ver­ein eine inklu­si­ve För­de­rung der aus­ge­wähl­ten Künstler*innen.

Das Artists Insi­de Fel­low­ship unter­stützt die Stipendiat*innen im Rah­men sei­ner Mög­lich­kei­ten mit einem ein­ma­li­gen Start­geld, einem Men­to­ring-Pro­gramm, einer Grup­pen­aus­stel­lung der Stipendiat*innen sowie einem Alumni-Programm.

Das Bud­get, des­sen Höhe und Aus­zah­lung von dem Vor­stand fest­ge­legt wird und von den finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten des Ver­eins abhängt, wird den Stipendiat*innen zur frei­en Ver­fü­gung ausgezahlt.

Das Men­to­ring Pro­gramm fin­det zwi­schen Juni und Novem­ber statt und ent­hält Begeg­nun­gen mit Expert*innen. Die Teil­nah­me an den Men­to­ring-Pro­gram­men sind frei­wil­lig. Eine Bewer­bung für das Pro­gramm soll jedoch nur dann erfol­gen, wenn eine Teil­nah­me an dem Men­to­ring-Pro­gramm in zeit­li­cher und räum­li­cher Hin­sicht sicher mög­lich ist.

Wei­ter­hin fin­det eine Grup­pen­aus­stel­lung der Stipendiat*innen statt, die von Artists Insi­de e.V. in Zusam­men­ar­beit orga­ni­siert und mit den Stipendiat*innen kura­tiert und gestal­tet wird. Die Erlö­se, die sich aus dem Ver­kauf der aus­ge­stell­ten Kunst­wer­ke erge­ben, sol­len voll­stän­dig an die jewei­li­gen Stipendiat*innen aus­ge­kehrt wer­den. Die Teil­nah­me an der Grup­pen­aus­stel­lung ist frei­wil­lig. Eine Bewer­bung für das Pro­gramm soll jedoch nur dann erfol­gen, wenn eine Teil­nah­me an der Grup­pen­aus­stel­lung in zeit­li­cher und räum­li­cher Hin­sicht sicher mög­lich ist.

Mit dem Alum­ni-Pro­gramm soll ein nach­hal­ti­ges Netz­werk ent­ste­hen, das den Aus­tausch und Kon­takt ehe­ma­li­ger wie aktu­el­ler Stipendiat*innen för­dert. Auch das Alum­ni-Pro­gramm ist frei­wil­lig, aller­dings soll eine Bewer­bung für das Pro­gramm nur dann erfol­gen, wenn eine Teil­nah­me an dem Alum­ni-Pro­gramm in zeit­li­cher und räum­li­cher Hin­sicht sicher mög­lich ist.

2. Bewer­bungs-Regle­ment

Die Bewer­bung für das Sti­pen­di­en­pro­gramm ist aus­schließ­lich unter www​.artists​-insi​de​.com inner­halb der auf der Web­sei­te ange­ge­be­nen Zeit (Antrags­zeit) mög­lich. Alle Anträ­ge, die außer­halb vor­ge­ge­be­ner Antrags­zeit ein­ge­sen­det wer­den, wer­den ver­wor­fen. Eine pos­ta­li­sche Zusen­dung der Bewer­bun­gen ist aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den aus­ge­schlos­sen; Zusen­dun­gen kön­nen daher weder berück­sich­tigt noch zurück­ge­schickt wer­den. Um mög­lichst vie­len Ber­li­ner Künstler*innen den Zugang zu dem Sti­pen­di­en­pro­gramm zu ermög­li­chen, ist die Spra­che des Aus­wahl­ver­fah­rens und des Sti­pen­di­en­pro­gramms Englisch.

Ob die for­mel­len Anfor­de­run­gen an die Bewer­bung (Teil­nah­me­be­din­gun­gen) ein­ge­hal­ten wur­den, prüft der Vor­stand von Artists Insi­de e.V. Die Ent­schei­dung des Vor­stands über die Ein­hal­tung der Teil­nah­me­be­din­gun­gen ist end­gül­tig und wird nicht begründet.

Die Teil­nah­me­be­din­gun­gen im Einzelnen:

  1. Die Antrags­be­rech­ti­gung haben die Künstler*innen, die zum Bean­tra­gungs­zeit­punkt zwi­schen 18 und 35 Jah­re alt sind und in Ber­lin woh­nen und arbeiten.
  2. Die Teil­neh­mer haben sämt­li­che Fel­der der Form aus­zu­fül­len und einen Lebens­lauf, ein State­ment (mit nicht mehr als 2.000 Zei­chen mit Leer­zei­chen) mit einer genau­en Beschrei­bung der künst­le­ri­schen Pra­xis, ein dar­auf basie­ren­des Kurz-State­ment (mit nicht mehr als 180 Zei­chen mit Leer­zei­chen), das wir für die Insta­gram-Ankün­di­gung nut­zen dür­fen, sowie Licht­bil­der (Fotografien/​Videos) ihrer vier Wer­ke unter zwin­gen­der Ein­hal­tung der in der Form ange­ge­be­ner Grö­ßen­pa­ra­me­ter und in eng­li­scher Spra­che einzureichen. 
  3. Das Kunstwerk/​die Kunst­wer­ke müs­sen eige­ne und allei­ni­ge Arbei­t/-en der teil­neh­men­den Künstler*innen sein (Allein­ur­he­ber­schaft). Die Künstler*innen garan­tie­ren, dass ihnen sämt­li­che Rech­te hin­sicht­lich der ein­ge­reich­ten Kunst­wer­k/-e zuste­hen und dass sie kei­ne ver­trag­li­chen bzw. ander­wei­ti­gen Pflich­ten über­neh­men, die einer Teil­nah­me am Sti­pen­di­en­pro­gramm bzw. an der Grup­pen­aus­stel­lung entgegenstehen.
  4. Die teil­neh­men­den Künstler*innen dür­fen ihren Teil­nah­me­wunsch inner­halb der Antrags­zeit nur ein­mal ein­rei­chen. Nach Bewer­bungs­schluss kön­nen die Anträ­ge nicht mehr ver­än­dert oder ergänzt wer­den. Der Antrag kann jeder­zeit durch Mit­tei­lung an den Vor­stand (inside@​artists-​inside.​com) zurück gezo­ge­nen werden.
  5. Die teil­neh­men­den Künstler*innen erklä­ren sich bereit, an dem Men­to­ring-Pro­gramm und der Grup­pen­aus­stel­lung teil­zu­neh­men, falls die Ent­schei­dung der Jury zu ihren/​seinen Guns­ten aus­ge­fal­len ist.
  6. Die teil­neh­men­den Künstler*innen sind damit ein­ver­stan­den, Artists Insi­de e.V.  kos­ten­frei alle Rech­te auf Benut­zung der Abbil­dung sei­nes/-r Kunst­werk­s/-e zwecks Ver­öf­fent­li­chung und Kom­mu­ni­ka­ti­on zu übertragen.
  7. Zwecks Über­zeu­gung der Ver­an­stal­ter kön­nen die teil­neh­men­den Künstler*innen jeder­zeit ange­fragt wer­den, Nach­wei­se der Echt­heit der gemach­ten Infor­ma­tio­nen in ange­mes­se­ner Zeit zur Ver­fü­gung zu stel­len. Soweit die Nach­wei­se nicht bei­gebracht wer­den, so behält sich Artists Insi­de e.V. das Recht vor, die teil­neh­men­den Künstler*innen vom Bewer­bungs­ver­fah­ren auszuschließen.
  8. Im Zusam­men­hang mit dem Aus­wahl­ver­fah­ren ist die Beein­flus­sung der Jury eben­so unzu­läs­sig, wie der Kauf von Fol­lo­wern, Likes, Kom­men­ta­ren und Ret­weets auf der Social-Media-Platt­for­men Insta­gram. Dies gilt auch dann, wenn die Beein­flus­sung nicht die eige­ne son­dern die Aus­wahl Drit­ter begüns­ti­gen soll.
  9. Der Vor­stand schließt Teilneher*innen auch nach der Zulas­sung vom Aus­wahl­ver­fah­ren aus, wenn bekannt wird, dass die Teil­nah­me­be­din­gun­gen nicht ein­ge­hal­ten wur­den. Das Sti­pen­di­um kann in die­sem Fall auch rück­wir­kend aberkannt wer­den. Es besteht kein Rechts­an­spruch auf Teil­nah­me am Aus­wahl­ver­fah­ren und Stipendienprogramm.

3. Aus­wahl­ver­fah­ren

3.1. Über die Aus­wahl der zehn Stipendiati*innen ent­schei­det die Expert*innen-Jury (Stim­men­ge­wicht 90 %) sowie das Voting der Stipendiat*innen der Vor­jah­re (Stim­men­ge­wicht 10 %). 

3.2. Die Expert*innen-Jury besteht aus neun Exper­ten, aus dem Bereich zeit­ge­nös­si­scher Kunst und wird vom Vor­stand bestimmt. Der Vor­stand kann auch Sti­pen­dia­ten ver­gan­ge­ner Aus­wahl­ver­fah­ren (Alum­ni) als Jury­mit­glie­der bestimmen.

3.3. Die Jury­mit­glie­der bewer­ten die Bei­trä­ge nicht nach Wei­sung Drit­ter, son­dern nur nach eige­ner Über­zeu­gung unter Zugrun­de­le­gung der ein­ge­reich­ten Wer­ke sowie der State­ments. Die Aus­wahl der zehn Preisträger*innen erfolgt inklu­siv und unab­hän­gig von eth­ni­scher Her­kunft, Hei­mat, Zuge­hö­rig­keit, Geschlecht, Behin­de­rung, Reli­gi­on, Welt­an­schau­ung oder sexu­el­ler Identität. 

3.4. Die Ent­schei­dun­gen der Exper­ten-Jury sind end­gül­tig. Die Grün­de der Ent­schei­dun­gen wer­den nicht offenbart.

3.5. Artists Insi­de e.V. behält sich das Recht vor, das Aus­wahl­ver­fah­ren jeder­zeit zu prä­zi­sie­ren und Ände­run­gen ein­zu­fü­gen, wobei auf jede Aktua­li­sie­rung des Aus­wahl­ver­fah­rens bzw. der Richt­li­ni­en auf der Web­site von Artists Insi­de e.V. hin­ge­wie­sen wer­den wird.

4. Grup­pen­aus­stel­lung

Die teil­neh­men­den Künstler*innen erklä­ren sich bereit, die gan­ze Ver­ant­wor­tung und das Kos­ten­ri­si­ko im Zusam­men­hang mit der Pro­duk­ti­on der Kunst­wer­ke für die Grup­pen­aus­stel­lung zu übernehmen. 

Ein Anspruch auf die Orga­ni­sa­ti­on und Ver­an­stal­tung der Grup­pen­aus­stel­lung soll nicht bestehen. Soll­te die Grup­pen­aus­stel­lung aus orga­ni­sa­to­ri­schen oder sons­ti­gen Grün­den nicht mög­lich sein, sind Erstat­tungs- oder Scha­dens­an­sprü­che gegen­über dem Ver­ein ausgeschlossen. 

Der Ver­ein ver­sucht den Trans­port der Kunst­wer­ke zur Orga­ni­sa­ti­on der Grup­pen­aus­stel­lung best­mög­lich zu orga­ni­sie­ren, soweit sich die Objek­te in Ber­lin befin­den. Ein Anspruch auf Ersatz der Trans­port­kos­ten besteht nicht. 

Der Ver­ein wird für den Zeit­raum der Ver­an­stal­tun­gen (Ver­nis­sa­ge, Finis­sa­ge) in Rück­spra­che mit den Künst­lern eine Ver­an­stal­tungs­ver­si­che­rung abschließen. 

5. Urhe­ber­recht, Datenschutz

5.1. Der Teil­neh­mer hat Artists Insi­de e.V. Rech­te auf Repro­duk­ti­on des/​der bereit­ge­stell­ten Kunst­werk­s/-e zwecks Erstel­lung eines Kata­logs, Archi­vie­rung der Abbil­dun­gen der bereit­ge­stell­ten Kunst­wer­ke und deren Ver­öf­fent­li­chung auf der Web­sei­te, Social Media sowie zwecks einer von Ver­an­stal­tern bestimm­ten ander­wei­ti­gen Infor­ma­ti­ons­dar­stel­lung sowie zwecks Demons­trie­rung des/​der Kunst­werk­s/-e in der Grup­pen­aus­stel­lung gewähren.

5.2. Die Teil­nah­me am Sti­pen­di­en­pro­gramm setzt vor­aus, dass zusätz­lich zu der Zustim­mung zu den Teil­nah­me­be­din­gun­gen auch eine Ein­wil­li­gung in die Ver­ar­bei­tung von Fotos und Film­auf­nah­men erteilt wird. Eine Ein­wil­li­gung in die Ver­ar­bei­tung von Fotos und Film­auf­nah­men ist erfor­der­lich, weil das Sti­pen­di­en­pro­gramm öffent­li­chen Cha­rak­ter besitzt und zumin­dest teil­wei­se öffent­lich durch­ge­führt wird. Den Stipendiat*innen wird zu die­sem Zweck ein For­mu­lar zur Ver­fü­gung gestellt, wenn Sie aus­ge­wählt wurden.

Stand: 30.04.2024